Neue PEM-Ursprungsregeln 2025: Änderungen und beteiligte Länder
Was ist die Paneuromediterrane Konvention (PEM)?
Die Paneuropa-Mittelmeer-Konvention über präferenzielle Ursprungsregeln (PEM) ist ein Abkommen, das 2012 ins Leben gerufen wurde, um gemeinsame Regeln zwischen den Vertragsstaaten und der Europäischen Union in Bezug auf den Ursprung von Waren festzulegen. Dieses System ermöglicht es, Handelsaustausch zu erleichtern, Zölle zu senken und die Bürokratie für Unternehmen zu vereinfachen.
Welche sind die Vertragsstaaten?
Das PEM-Abkommen umfasst 15 Vertragsparteien, darunter:
- Europäische Union (EU)
- EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein)
- Färöer-Inseln
- Länder des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina*, Syrien, Tunesien und Türkei)
- Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo)
- Republik Moldau, Georgien und Ukraine
(*Diese Bezeichnung impliziert keine Anerkennung eines Staates Palästina und lässt die individuellen Positionen der EU-Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit unberührt.)
Neue PEM-Regeln ab 2025: Was ändert sich?
Die Überarbeitung des PEM-Übereinkommens führt wichtige Änderungen ein, um den Handel zu erleichtern und die Zollkosten zu senken. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die digitale Vereinfachung und neue Codes für Zertifizierungen. Hier sind die Details:
1. Größere Flexibilität bei der Kumulierung
Neue Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung mit Handelspartnern, sofern die Ratifizierung abgeschlossen und die dynamische Anbindung an die bilateralen Abkommen erfolgt ist.
2. Neue TARIC-Codes für Ursprungszeugnisse
Zwei neue TARIC-Codes (U078 und U079) zur Identifizierung der EUR.1-Ursprungszeugnisse und Ursprungserklärungen. Beide Zertifikate müssen künftig den neuen Hinweis "REVISED RULES" tragen;
3. Elektronische EUR.1-Zertifikate
- Es wird möglich sein, die EUR.1-Zertifikate im elektronischen Format auszustellen und zu akzeptieren, was die Import- und Exportverfahren vereinfacht.
4. Übergangszeitraum: Januar 2025 – Dezember 2025
Um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Regelungen zu gewährleisten, wird es bis zum 31. Dezember 2025 möglich sein, entweder die aktualisierten PEM-Regeln 2025 (Revised Rules) oder die PEM-Regeln 2012 (alte Regeln) anzuwenden. Während dieses Zeitraums ist es daher entscheidend:
- Das Endziel der Waren zu überprüfen.
- Die Ursprungsregeln korrekt anzuwenden.
- Die EUR.1-Zertifikate und Ursprungserklärungen mit dem geforderten neuen Hinweis zu aktualisieren.
Was sind die Risiken für Unternehmen, die sich nicht anpassen?
Um die Chancen dieses Wandels optimal zu nutzen, ist es entscheidend, vorbereitet zu sein.
Das Ignorieren oder das falsche Befolgen der neuen Regeln kann Versandverzögerungen, höhere Kosten und den Verlust von Zollvorteilen zur Folge haben. Hier sind die Hauptrisiken:
- Dank der Übergangsmaßnahmen wird es möglich sein, zwischen den beiden Übereinkommen bis Ende 2025 zu wählen. Wenn ein Unternehmen sich nicht aktuell hält, könnte es ungültige Regeln anwenden, was zu Versandverzögerungen oder -blockierungen führen kann.
- Verlust des Diagonalen Kumulierungsprinzips > Das diagonale Kumulierungsprinzip ermöglicht es, Waren als „ursprünglich“ zu qualifizieren, wenn sie in mehreren PEM-Ländern verarbeitet werden. Wenn ein Unternehmen seine Prozesse nicht aktualisiert, riskiert es, nicht mehr von den Zollbefreiungen profitieren zu können.
- Verwendung falscher Zertifikate > Wenn ein Unternehmen weiterhin EUR.1-Zertifikate ohne den Vermerk "REVISED RULES" verwendet, könnte der Ursprungsnachweis abgelehnt werden, was zu unerwarteten Zollzahlungen führt.
- Das elektronische Format der EUR.1-Zertifikate ermöglicht es, Prozesse zu straffen und Fehler zu reduzieren. Wenn diese Lösung nicht übernommen wird, bedeutet dies längere Zollabfertigungszeiten und höhere Betriebskosten.
Codognotto Group: Ihr Partner für den Übergang zu den neuen PEM-Regeln
Die Codognotto Group ist bereit, Ihr Unternehmen in diesem Übergang zu unterstützen. Unsere Business Area Customs steht zur Verfügung, um folgende Dienstleistungen anzubieten:
- Spezialisierte Zollberatung zur Anwendung der neuen Ursprungsregeln.
- Individuelle Unterstützung zur Aktualisierung der Geschäftsprozesse und Gewährleistung der Compliance.
- Innovative Lösungen zur Optimierung der Verwaltung von Zollverfahren.
Seien Sie bestens vorbereitet! Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Chancen der neuen PEM-Konvention 2025 optimal zu nutzen.